Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen FM Sattelservice, Inhaberin Felicia Michler, Siedlerstraße 7, 91336 Oesdorf, und ihren Kunden über den Verkauf von Reitsätteln und Zubehör sowie über Beratungs-, Anpassungs- und Änderungsleistungen abgeschlossen werden.

(2) Abweichende Vereinbarungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§14 BGB), soweit nicht ausdrücklich unterschieden wird.

2. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand können insbesondere sein:

• die Konzipierung eines Maßsattels,

• der Verkauf neuer oder gebrauchter Reitsättel,

• Beratungsleistungen,

• Anpassungs-, Änderungs- oder Umarbeitungsleistungen an Reitsätteln.

(2) Der Verkauf eines Sattels stellt einen Kaufvertrag dar.

(3) Anpassungs- und Änderungsleistungen stellen Werkleistungen dar und sind rechtlich selbstständig, auch wenn sie im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Sattels erfolgen.

3. Tätigkeit als mobiler Sattler

(1) FM Sattelservice erbringt seine Leistungen überwiegend mobil am Standort des Kunden (z. B. Stallanlage). Eine Beratung per E-Mail oder Telefon ist möglich.

(2) Bei einem Termin vor Ort stellt der Kunde insbesondere sicher, dass:

• ein geeigneter, sicherer Arbeitsplatz vorhanden ist,

• das Pferd in einem reitfähigen, gesunden Zustand vorgestellt wird,

• eine gefahrlose Durchführung der Arbeiten möglich ist.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig nach und kann FM Sattelservice deshalb die Leistung nicht erbringen, kann eine pauschale Entschädigung in Höhe von 75 % der für die ausgefallene Leistung vereinbarten Vergütung sowie die angefallenen Fahrtkosten verlangt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt im Falle von Abs. 3 vollständig bestehen.

(5) Der Kunde kann nach Absprache mit FM Sattelservice den zur Auswahl gestellten Sattel testen. Ein Test über mehrere Tage ist nach Absprache und gegen Gebühr möglich. Der Kunde ist verpflichtet den Sattel nach Ablauf der vereinbarten Anzahl an Tagen – sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde – unaufgefordert sauber und im einwandfreien Zustand zurückzugeben. Der Kunde hat bei Beschädigung des Sattels dem Händler einen entstandenen Schaden und bei Verlust des Sattels den kompletten Kaufpreis und Anfahrtskosten zu ersetzen.

4. Besondere Eigenschaften der Sattelanpassung und des Sattelverkaufs

(1) Die Anpassung eines Reitsattels erfolgt auf Grundlage des körperlichen Zustands von Pferd und Reiter zum Zeitpunkt der Anpassung. FM Sattelservice übernimmt keine Haftung für Veränderungen des Pferdes nach Vertragsschluss, sofern dadurch die Passform des Sattels beeinträchtigt wird und dies nicht auf einen Sachmangel zurückzuführen ist.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für eine dauerhafte oder zukünftige Passform, da sich die körperlichen Voraussetzungen des Pferdes und des Reiters jederzeit aufgrund von Muskelaufbau/-abbau, Alter, Training, Fütterung und Haltung verändern können.

(3) Bei einem Lederbaum Sattel ist zu beachten, dass diese nach Erhalt eingeritten werden müssen, um sich an den Rücken anpassen zu können. Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass manche Modelle in Konstellation mit einergewissen Beschaffenheit des Pferderückens einer besonderen Unterlage (z. B. polsterbare Unterlage) bedürfen.

(4) Eine spätere erforderliche Nachanpassung stellt eine neue, gesondert zu vergütende Leistung dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Beratung und Anpassung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere zu:

• gesundheitlichen Einschränkungen des Pferdes,

• tierärztlichen oder therapeutischen Behandlungen,

• Nutzungsart und Trainingsstand.

(2) Das Pferd darf zur Anpassung nicht sediert oder medikamentös beeinflusst sein.

(3) Empfehlungen des Anbieters zur Nutzung, Gurtung, Sattelunterlagen und Pflege sind zu beachten:

– Durch den neu angepassten Sattel und durch regelmäßiges Trainieren des Pferdes kann sich die Rückenbemuskelung und das Fettgewebe des Pferdes verändern. Auch kann das Pferd saison-, krankheits- oder fütterungsbedingt zu- oder abnehmen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Passgenauigkeit des Sattels.

– Für den Gebrauch und den Erhalt des Sattels ist daher zu beachten, dass eine regelmäßige Überprüfung des Sattels und ein eventuell erforderliches Anpassen – insbesondere bei auftretenden Veränderungen des Pferdes – erforderlich und empfehlenswert ist.

– Der erworbene Sattel sollte nur für das Pferd verwendet werden, für welches der Sattel angepasst wurde. Jeder Wechsel auf ein anderes Pferd hat eine Veränderung des Sattelkissens zur Folge.

– Nicht nur der Sitz des Reiters, sondern auch unterschiedlich verwendete Sattelunterlagen haben Einfluss auf die Position des Sattels nach der Ingebrauchnahme. Eine Gewähr für die Passgenauigkeit eines neuen Sattels sowie die korrekte Sitzposition des Reiters wird von FM Sattelservice nur bezogen auf den Zeitpunkt der Übergabe übernommen.

– Es wird empfohlen, den Sattel nur mit den empfohlenen Pflegeprodukten zu pflegen.

Sollten aus den o.g. Gründen Nachpolsterungen, Anpassungs- oder Veränderungsarbeiten nach Übergabe erforderlich werden, sind diese nicht als Nachbesserung i. S. der Gewährleistung zu verstehen.

(4) Werden Empfehlungen nicht beachtet oder Änderungen durch Dritte vorgenommen, entfallen Mängelansprüche, soweit diese Umstände ursächlich sind.

6. Abnahme

(1) Die Leistung gilt spätestens als abgenommen, wenn:

– ein Proberitt durchgeführt wurde und keine wesentlichen Mängel gerügt wurden,

– oder der Kunde den Sattel -auch probeweise- in Gebrauch nimmt

– oder der Kunde den Sattel nach Übergabe weiter nutzt oder nutzen lässt

– der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform anzeigt.

(2) Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel, die den Gebrauch nicht beeinträchtigen, verweigert werden.

7. Lieferzeit und Haftung für Lieferverzögerungen

(1) Die unverbindliche Lieferzeit beträgt – je nach Sattel und Modell – ca. 8 bis 18 Wochen.

(2) Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit den für den Auftrag wesentlichen Materialien und Sätteln. Sollte eine Lieferung aus Gründen unmöglich werden, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere bei ausbleibender Selbstbelieferung), ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; etwaige Gegenleistungen des Käufers werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit dem Verkäufer weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

(3) Sollte der Verkäufer erkennen, dass die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, verpflichtet er sich, den Käufer unverzüglich über Grund und voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren.

(4) Im Falle von Lieferverzögerungen haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; im Übrigen ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Für Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streik, unverschuldetes Ausbleiben von Zulieferungen), ist die Haftung ausgeschlossen.

(5) Lagerkosten, die durch eine Nichtabnahme durch den Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.

8. Umtausch und freiwillige Rücknahme

(1) Im Falle einer freiwilligen Rücknahme oder eines Kulanz-Umtauschs kann für die Nutzung des Sattels eine angemessene Nutzungsgebühr erhoben werden, deren Höhe sich nach dem tatsächlichen Nutzungsgrad, dem Zustand der Ware und etwaigen Gebrauchsspuren bemisst. Die Nutzungsgebühr beträgt höchstens 5% des Kaufpreises. Dem Kunden bleibt es ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass keine oder nur wesentlich geringere Gebrauchsspuren vorliegen. Sollten Schäden über normale Gebrauchsspuren hinausgehend entstanden sein, so werden diese unabhängig von der Nutzungsgebühr zusätzlich in Rechnung gestellt.

(2) Ein Umtausch oder eine Rücknahme aus Kulanz ist in der Regel ausgeschlossen bei:

– Maßsätteln

– nicht handelsüblichen Sondermodellen

– beschädigten Sätteln oder solchen die Gebrauchsspuren aufweisen, die über eine normale Nutzung hinausgehen

– Kommissionsware.

(3) Sollte das bei Vertragsschluss angegebene Pferd beispielsweise nach verbindlicher Bestellung, jedoch vor Auslieferung des (Maß-)Sattels versterben, entscheidet FM Sattelservice im Einzelfall, ob eine freiwillige Rücknahme möglich ist. Im Falle einer freiwilligen Rücknahme ist FM Sattelservice berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt pauschal 20 % des vereinbarten Kaufpreises, wobei dem Käufer ausdrücklich der Nachweis offensteht, dass FM Sattelservice kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.
Die Aufwandsentschädigung umfasst insbesondere die bis zum Zeitpunkt der Rücknahme bereits entstandenen Kosten für individuelle Planung und Beratung, die Beschaffung und Verarbeitung von spezifisch für das betroffene Pferd benötigten Materialien, Arbeits- und Fertigungszeiten für die Erstellung und individuelle Anpassung des Sattels sowie weitere, in direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Maßsattels stehende Aufwendungen, die nicht anderweitig verwendet werden können.

(4) Im Falle einer Rückgabe oder eines Umtausches trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern nicht anders vereinbart wurde. Für Kosten, die dem Verkäufer durch unzureichende Frankierung oder Nichtabholung entstehen, haftet der Kunde sofern ihn ein Verschulden trifft.

(5) Der Käufer verpflichtet sich, die Ware transportsicher zu verpacken und innerhalb von 7 Tagen nach Zustimmung zum Umtausch/Rücknahme an den Verkäufer zu versenden.

9. Anzahlung

(1) Bei Bestellung eines Sattels ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von ca. 50 % des vereinbarten Gesamtpreises binnen 7 Tagen ab Vertragsabschluss zu leisten. Die konkrete Höhe ist im Bestellformular oder Angebot enthalten und wird vom Kunden bestätigt.

(2) Die Restzahlung wird bei Auslieferung des Sattels entweder bar vor Ort oder spätestens vor dem vereinbarten Liefertermin per Überweisung fällig. Wird der Sattel bei Vertragsschluss unmittelbar übergeben, ist der Gesamtbetrag binnen 7 Tagen ab Übergabe auf das angegebene Konto zu zahlen.

(3) Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands ist der vollständige Kaufpreis vorab zu entrichten.

(4) Abweichende Zahlungsmodalitäten können individuell und schriftlich vereinbart werden.

(5) Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung des vollständigen Zahlungseingangs des vereinbarten Gesamtbetrages (siehe Eigentumsvorbehalt).

10. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von FM Sattelservice.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung darf die Ware nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden.

(3) Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FM Sattelservice berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die dabei anfallenden Kosten trägt der Käufer.

11. Kostenübersicht

(1) Kosten Sattelkauf mit Sattelanprobe:

Bei Sattelanpassungen und -Anproben von neuen und gebrauchten Sätteln wird eine Pauschale für die Fahrt- und Beratungskosten erhoben, wenn kein Sattel gekauft wird. Fahrtkosten fallen immer an, auch bei Sattelauslieferungen und wenn nach einem Termin ein Sattel gekauft oder bestellt wird. Die Pauschale für die Fahrt- und Beratungskosten wird ausgehend vom Sitz der Firma FM Sattelservice in 91336 Oesdorf berechnet.

Anfahrt:Beratungskosten:
Bis 30 km                           45,00 €
Bis 40 km                           55,00 €
Bis 50 km                           65,00 €
Bis 70 km                           85,00 €
Bis 85 km                          95,00 €
Bis 100 km                         120,00 €
Über 100 km                     ab 125,00 €
Sattelanprobe bis 2 h 189,00 €
pro weitere 15 Minuten 20,00 €
Passformkontrolle Bestandskunde 75,00 € ggf. zzgl. Anpassung
Sattelkontrolle Gebrauchtsattel Ersttermin 125 € ggf. zzgl. Anpassung
Anpassung Lederbaumsattel/Baumloser Sattel 50 – 90 € ggf. zzgl. Material
Sattelkissen aufpolstern (Polsterwolle) 50,00 € bis 120,00 €
Sattelkissen neu polstern (Polsterwolle) 185,00 € bis 245,00 €
Kammerweite ändern (kalt) 70,00 €

(2) Kosten Sattelüberprüfung:

Bei Sattelüberprüfung eines Sattels entstehen Fahrt- und Beratungskosten. Diese werden wie unter ‚(1) Kosten – Sattelkauf mit Sattelanprobe’ berechnet. Die volle Pauschale für Fahrt-/Beratungskosten entsteht nur bei individueller Anfahrt. Sollten mehrere Überprüfungen vor Ort sein, so werden die Anfahrtskosten anteilmäßig berechnet. Kann der Kunde einen Beratungstermin oder einen Termin zur Anpassung von Sätteln nicht wahrnehmen, so hat er uns spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin darüber in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, kann FM Sattelservice eine angemessene Entschädigung von bis zu 150,00 € verlangen, falls der Termin nicht neu vergeben werden kann.

(3) Sattelkäufe mit Anpassung über 150 km vom Standort Oesdorf entfernt, müssen gesondert angefragt und berechnet werden.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und Abweichungen oder Transportschäden innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig gilt die Ware als abgenommen

12. Gewährleistung bei Kaufverträgen

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Kein Sachmangel liegt vor bei:

• normalem Verschleiß,

• altersbedingten Gebrauchsspuren,

• natürlichen Abweichungen von Leder und anderen Naturmaterialien.

(3) Bei gebrauchten Sätteln kann die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzt werden.

(4) Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die von FM Sattelservice gelieferten Waren durch äußere Einflüsse, Fehlbedienung, Missachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitung und durch Sturz beschädigt wurden, Änderungen oder Eingriffe durch nicht berechtigte Verbrauchsmaterialien zum Einsatz gekommen sind, die nicht den Spezifikation-und Herstellungsvorschriften entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet FM Sattelservice die Überprüfung des fehlerhaften Gegenstandes zu gestatten. Dies erfolgt nach Wahl von FM Sattelservice entweder am Ort des Kunden oder nach freigemachter erfolgter Zusendung am Ort (Geschäft) der Firma FM Sattelservice.

13. Gewährleistung bei Werkleistungen

(1) Bei Mängeln der Anpassungsleistung hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nachbesserung.

(2) Weitere Rechte bestehen erst nach erfolglosem Nachbesserungsversuch.

(3) Ein Anspruch auf unbegrenzte kostenfreie Nachbesserungen besteht nicht.

14. Haftung

(1) FM Sattelservice haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FM Sattelservice nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Keine Haftung besteht für:

– tierindividuelle Reaktionen,

– Schäden durch unsachgemäße Nutzung,

– Veränderungen der Passform nach der Anpassung.

15. Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Der Widerruf ist schriftlich zu erklären.

(3) Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware zu leisten. Die gesetzliche Regelung des § 357a BGB bleibt unberührt.

(4) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei individuell angepassten oder auf Kundenwunsch veränderten Sätteln, insbesondere bei Maßanfertigungen.

16. Datenschutz

Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an uns oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post, Fax oder E-Mail. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. FM Sattelservice und der Kunde werden die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Lücke im Vertrag.

Oesdorf, Februar 2026